Instandsetzen der Zeppelintribüne

Im Rahmen der Baumaßnahmen zum Instandsetzen bzw. Konservieren der Nürnberger „Zeppelintribüne“ steuern wir sechs Bildmotive bei.

Die sechs Motive (H:50 x B:38 cm) sind auf eine stabile 5mm Forex-Platte aufgeklebt – und mit einer Schutzfolie versehen. Preise auf Anfrage.
Auch im Postkartenformat (B:21 x H:10,5 cm) sind die Karten im Angebot (siehe WERKE).

Auf den ersten beiden Bildmontagen ist der Beginn der Bauarbeiten an der Innenseite zu sehen (Stand: Februar 2016). Der Kran wirkt auf der einen Seite motivstörend – gleichzeitig ist er das Symbol für etwas Neues.
In die Farbaufnahmen hineinkopiert sind zeitgenössische Schwarz-Weiß-Aufnahmen des originalen Bauzustandes. Das Schemen- bzw. Geisterhafte der Überblendung ist gewollt.

Nazi Party Rally Ground Zeppelin field columns facade conservation  Nazi Party Rally Ground Zeppelin field columns facade conservation

Die unteren beiden Montagen zeigen die gegenüber liegende Begrenzung der „Zeppelintribüne“ im ungreinigten Originalzustand. In beide Farbaufnahmen ist
ebenfalls der seit 1967 fehlende Bereich der Kolonnaden/Säulen hineinkopiert.
1976 erfolgte dann das Niederreißen der beiden Eck-/Flügelbauten.

Nazi Party Rally Ground Zeppelin field columns facade conservation  Nazi Party Rally Ground Zeppelin field columns facade conservation

Die unteren beiden Montagen zeigen die Rückseite der „Zeppelintribüne“. Links ist die über die Jahrzehnte gestresste Fassade zu sehen. Rechts die im Verlauf des Jahres 2016 gereinigte bzw. instandgesetzte Teil-Fassade. In beide Farbaufnahmen ist ebenfalls der seit 1967 fehlende Bereich der Kolonnaden/Säulen hineinkopiert. Plus die seit 1976 fehlenden Eck-/Flügelbauten.

Nazi Party Rally Ground Zeppelin field columns facade conservation  Nazi Party Rally Ground Zeppelin field columns facade conservation

Anmerkung:
Die Schwarz-Weiß-Fotos stammen von keinen Bildagenturen, sondern wurden antiquarischen Büchern entnommen. In Urheberrechtsfragen bitten wir ggf. um eine Kontaktaufnahme. Wir verweisen auf §24 UrhG (Werke mit einer neuen „Gestaltungshöhe“ sowie „Abstand“ zum Originalbild).